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Re: BU aus dem Vorjahr (Niedersachsen)

Das NDS Gesetz sagt dazu
"(6) Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden." Von im alten Jahr die Übertragung beantragen steht nichts drin.


Name:Bruno
Datum:20.01.2016 19:32


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BU aus dem Vorjahr (Niedersachsen) von Wilfried (20.01.2016)
 Re: BU aus dem Vorjahr (Niedersachsen) von Bruno (20.01.2016)


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