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Re: Bildungsurlaub und Finanzamt

Hallo Stefan,
verbindliche Auskunft kann dir wohl nur dein Finanzamt geben: Die Praxis dort ist sehr verschieden. Vielleicht hilft dir beim Antrag, wenn du das anerkannte Unterrichtsprogramm einreichst zusammen mit der Freistellungsbestätigung deines Arbeitgebers und einem schreiben von ihm, dass du die Geschäftsenglischenntnisse unbedingt für deinen Arebitsplatz benötigst. Sicher würde das Finanzamt aber auch dann nur die reinen Kurskosten, nicht fü Anreise und Übernachtung etc., anerkennen.

Godd luck!


Name:klaus schepe
Datum:11.07.2003 15:51


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Bildungsurlaub und Finanzamt von Stefan (04.04.2003)
 Re: Bildungsurlaub und Finanzamt von klaus schepe (11.07.2003)


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