![]() ![]() ![]() ![]() Re: Anerkennung als Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fragen Sie den Veranstalter, ob das Seminar als Bildungsurlaub konzipiert ist - also den formalen bedingungen des AwbG entspricht. Wenn ja, können sie das Seminar grundsätzlich als Bildungsurlaub nehmen. Stellen Sie Ihren Antrag dann schriftlich, damit Sie auch ggf. eine schriftliche Absage bekommen. Das Bildungsurlaubsgesetz lässt nur bestimmte Gründe als Ablehnungsgrund gelten. Den von Ihrem Arbeitgeber genannten habe ich so noch nie gehört. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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