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Re: Frage zur Ablehnung von Bildungsurlaub ...

So weit ich weiß, darf ein Arbeitgeber den Antrag nur in einem Jahr ablehnen, den zweiten Antrag muss er dann genehmigen. So wurde es mir auf jeden Fall für Schleswig-Holstein erzählt.
Mit Sicherheit kannst du das aber im Gesetestext nachlesen.
Gruß Veronika


Name:Veronika
Datum:19.07.2003 17:12


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Frage zur Ablehnung von Bildungsurlaub ... von Ulrich Lauterbach (20.06.2003)
 Re: Frage zur Ablehnung von Bildungsurlaub ... von Veronika (19.07.2003)
 Re: Frage zur Ablehnung von Bildungsurlaub ... von Norbert Reichling (20.06.2003)


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