Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit an einem annerkannten niedersächsischem Bildungsinstitut eine Weiterbildung zum Industriefachwirt. Innerhalb der Weiterbildung haben wir zweimal in der Woche abends unterricht und jeweils vor den Prüfungen eine Woche Blockunterricht. Für den Blockunterricht, wollte ich mir zwei Wochen Bildungsurlaub nehmen. Nun wird der Bildungsurlaub von meinem Unternehmen (Sitz NRW) nicht anerkannt und ich muss "Erholungsurlaub" nehmen.Begründung für die Ablehnung: Der Kurs ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich, weil man Berufserfahrung im kaufmännischem Bereich benötigt wird. Meine Frage: Ist das ein Ablehnungsgrund? Ich kann dazu leider nichts finden.
Betriebsrat konnte mir auch nicht weiter helfen.
Danke für die Antwort.
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