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Re: Wie kann die Zusammenfassung aus 2 Jahren erfolgen (Nordrhein-Westfalen)

Das Gesetz (AWbG) nennt die Bedingungen leider nicht deutlich, aber die Rechtsprechung hat klargestellt: Diese Übertragung des Anspruchs gilt nur, wenn es entweder um eine 10tägige Veranstakltung het oder doch mindestens zwei fünftägige Seminare, die einen inhaltlichen, zeitlichen oder organisatorischen Zusammenhang aufweisen. Das kann man sicherlich auch locker interpretieren, aber 1 x Sprach-BU und 1 x Gesundheits-Bu dürfte danach nicht funktionieren.


Name:Norbert Reichling
Datum:28.03.2017 11:50


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Wie kann die Zusammenfassung aus 2 Jahren erfolgen (Nordrhein-Westfalen) von Dirk (28.03.2017)
 Re: Wie kann die Zusammenfassung aus 2 Jahren erfolgen (Nordrhein-Westfalen) von Norbert Reichling (28.03.2017)
  Re: Wie kann die Zusammenfassung aus 2 Jahren erfolgen (Nordrhein-Westfalen) von Dirk (30.03.2017)


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