![]() ![]() ![]() ![]() Re: Wie kann die Zusammenfassung aus 2 Jahren erfolgen (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wie Norbert Reichling ja schon geschrieben hat, gibt"s den Rechtsanspruch auf Zusammenfassung nur für den Fall der inhaltlichen Verbindung. Sie kommen nicht umhin, Ihren Anspruch aus 2016 also mit dem aus 2017 in einem zehntägigen oder 2 fünftägigen inhaltlich zusammenhängenden Seminaren zu nehmen - 2018 ist da erstmal außen vor. Gut nachzulesen hier: http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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