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Re: Übertragung des Bildungsurlaubs in Folgejahr,

Nein, der Anspruch kann nicht generell aufs nächste Jahr übertragen werden, sondern nur, wenn Sie im Folgejahr ein 10-tägiges Seminar besuchen wollen. Siehe hierzu auch unter Infos
Arbeitgeber können tatsächlich zwei Tage betrieblicher Fortbildung anrechnen. Sie müssen aber nicht von sich aus danach fragen, sondern es isr Sache des Arbeitgebers, das anzurechnen. Es gibt deshalb auch eine Reihe dreitägiger Bildungsurlaubs-Angebote.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.09.2003 18:06


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Übertragung des Bildungsurlaubs in Folgejahr, von Miriam Schenke (02.09.2003)
 Re: Übertragung des Bildungsurlaubs in Folgejahr, von Bernhard Eul-Gombert (02.09.2003)
  Re: Übertragung des Bildungsurlaubs in Folgejahr, von schlenker, leo (24.02.2004)
   Re: Übertragung des Bildungsurlaubs in Folgejahr, von Bernhard Eul-Gombert (25.02.2004)
  Re: Übertragung des Bildungsurlaubs in Folgejahr, von Rainer Simon (09.10.2003)


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