![]() ![]() ![]() ![]() Re: Übertragung des Bildungsurlaubs in Folgejahr, | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nein, der Anspruch kann nicht generell aufs nächste Jahr übertragen werden, sondern nur, wenn Sie im Folgejahr ein 10-tägiges Seminar besuchen wollen. Siehe hierzu auch unter Infos | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Nein, der Anspruch kann nicht generell aufs nächste Jahr übertragen werden, sondern nur, wenn Sie im Folgejahr ein 10-tägiges Seminar besuchen wollen. Siehe hierzu auch unter Infos | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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