Grundvoraussetzung für einen Bildungsurlaub in NRW ist die Anerkennung des Veranstalters nach dem AWbG von NRW. Diese anerkannten Veranstalter werden in Listen der Bzirksregierungen veröffentlicht. Die sind zwar nicht immer tagesaktuell, eine Nachfrage bei der Bezirksregierung, in deren Bereich der Veranstalter seinen Sitz hat, kann das aber klären.
Veranstalter, die diese Anerkennung besitzen, haben sich extra darum bemüht (und dafür bezahlt) - sie werden Ihnen in der Regel umgehend die Bestätigung zukommen lassen. Reagiert ein Veranstalter auf die Nachfrage mit anhaltendem Schweigen, erlaubt einem der gesunde Menschenverstand, daraus Schlüsse zu ziehen ;-)
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