![]() ![]() ![]() ![]() Re: Umgang Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wer einen Tag (aus welchen Gründen auch immer) nicht an einem Bildungsurlaub teilnimmt, nimmt eben seinen Bildungsurlaubsanspruch nicht wahr. D.h. dieser Tag bleibt als Anspruch erhalten. Praktischerweise wird er aufs nächste Jahr übertragen und dann z.B. in Form von 2 BUs à 3 Tagen genommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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