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Re: BU NRW

Das AWBG setzt die Hürde, dass auch für den Arbeitgeber ein Mindestnutzen entsteht. Wenn nur Sie allein Nutzen aus dem BU ziehen würden, könnte Ihr Arbeitgeber nein sagen. Im Zweifelsfall kann ein offenes Gespräch helfen, eine gerichtliche Klärung ist schliesslich für alle Seiten mit Zeit und Kosten verbunden.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:08.01.2002 13:50


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BU NRW von Torsten (04.12.2001)
 Re: BU NRW von Bernhard Eul-Gombert (08.01.2002)


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