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Re: Ablehnung kam nach 4 Wochen

Das AWBG kennt Fristen, die der Arbeitnehmer einhalten muss und solche, die Arbeitgeber einhalten muss. Die Drei-Wochenfrist nach Abgabe des vollständigen Antrags ist für den Arbeitgeber vom Gesetz vorgeschrieben, sonst ist laut Gesetz die Freistellung erteilt. Ihr Arbeitgeber scheint das Gesetz ja auch genau zu kennen, wenn man die Begründung liest. Allerdings ist nach Ablauf der Frist die Begründung irrelevant. Formal wäre es wahrscheinlich sinnvoll, den Arbeitgeber auf das Fristversäumnis und Ihren Rechtsstandpunkt hinzuweisen. Ich würde mich nach Möglichkeit mit dem Betriebsrat in Ihrer Firma zusammensetzen, um eine Lösung jenseits eines Rechtsstreits zu suchen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:08.09.2003 18:19


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Ablehnung kam nach 4 Wochen von Bettina (03.09.2003)
 Re: Ablehnung kam nach 4 Wochen von Bernhard Eul-Gombert (08.09.2003)


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