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Kostenrückerstattung für Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

und zwar würde ich gerne wissen, ob es eine Art "Kostenrückerstattung" für die Arbeitgeber für die Nutzung des Bildungsurlaubes gibt, da diese ja den Lohn weiter fortzahlen müssen.

Vielen Dank


Name:Nuncia
Datum:18.12.2017 11:49


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Kostenrückerstattung für Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Nuncia (18.12.2017)
 Re: Kostenrückerstattung für Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Norbert Reichling (18.12.2017)


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