![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bescheinigung für den Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Veranstalter ist bei Bildungsurlaubs-Seminaren verpflichtet, eine Teilnahmebescheinigung auszustellen - sie dient Teilnehmer/innen als Beleg, auf den der Arbeitgeber auch einen Anspruch hat. Bescheinigt wird die Zeit der tatsächlichen Teilnahme - also nicht eventuelle Fehlzeiten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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