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Re: Bildungsurlaub im Ausland

Die Bildungsurlaubsgesetzgebung ist Ländersache. In manchen Bundesländern ist auch ein Bildungsurlaub im Ausland anerkennungsfähig, in NRW ist das Gesetz restriktiv: BU darf nur in an NRW angrenzenden Ländern (Belgien, Niederlande) und in Straßburg (EU-Parlament) sowie an Gedenkstätten des Nazi-Terrors stattfinden.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:25.09.2003 17:33


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Bildungsurlaub im Ausland von Tanja (28.11.2002)
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   Re: Bildungsurlaub im Ausland von Bernhard Eul-Gombert (25.09.2003)
 Re: Bildungsurlaub im Ausland von Norbert Reichling (28.11.2002)


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