![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub im Ausland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bildungsurlaubsgesetzgebung ist Ländersache. In manchen Bundesländern ist auch ein Bildungsurlaub im Ausland anerkennungsfähig, in NRW ist das Gesetz restriktiv: BU darf nur in an NRW angrenzenden Ländern (Belgien, Niederlande) und in Straßburg (EU-Parlament) sowie an Gedenkstätten des Nazi-Terrors stattfinden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|