![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub (Baden-Württemberg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungszeit kann nur für die Teilnahme an Veranstaltungen genommen werden, die in die reguläre Arbeitszeit der/des Beschäftigten fallen, da nur in diesen Fällen eine Freistellung von der Arbeit erforderlich ist. Arbeiten Sie also regulär nicht an den Samstagen, ist für die Teilnahme an den Samstags-Veranstaltung auch keine Freistellung erforderlich, somit die Inanspruchnahme von Bildungszeit nicht möglich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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