Frist zur Anmeldung des BU beim Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)
Sehr geehrter Herr Eul-Gombert!
Ich habe eine Frage zur Einreichungsfrist für den Antrag auf BU beim Arbeitgeber. Im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW ist eine Frist von mind. 6 Wochen angegeben. Ist das eine grundsätzliche Regelung oder ist es auch von der Kulanz des Arbeitsgebers abhängig? Könnte man also auch erst 4 Wochen vor Kursbeginn den BU beantragen?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!
Name:
J.K.
Datum:
26.03.2019 14:42
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Frist zur Anmeldung des BU beim Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)von J.K.