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Re: BU mit angeordneten Schulungen anrechenbar? (Nordrhein-Westfalen)

Nach dem neuen AWBG in NRW kann der Arbeitgeber bis zu 2 Tage maximal eigene Schulungen auf Ihren Gesamtanspruch von 5 Tagen anrechnen. In jedem Fall bleiben Ihnen aber drei Tage selbstbestimmter Bildungsurlaubsanspruch. Viele Anbieter von Bildungsurlaub haben auf diese Situation reagiert und bieten dreitägige Seminare an.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:20.10.2003 14:05


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BU mit angeordneten Schulungen anrechenbar? (Nordrhein-Westfalen) von Tiberius Kreuzner (20.10.2003)
 Re: BU mit angeordneten Schulungen anrechenbar? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (20.10.2003)


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