Es gibt keine Einzelanerkenungen für Bildungsurlaubs-Seminare in NRW.
Der Veranstalter selbst muss nach dem AwbG (dem NRW-Bildungsurlaubsgesetz) anerkannt sein, und die Veranstaltung muss den formalen Bedingungen des Gesetzes entsprechen. Das sind insbesondere mind. 6 Ustd. an 3 aufeinander folgenden Tagen. Und es muss berufliche oder politische Bildung sein.