![]() ![]() ![]() ![]() Re: Verzicht auf Bildungsurlaub bei Kostenübernahme (Rheinland-Pfalz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Bildungsurlaub ja gesetzlich geregelt, er kann nicht einfach verweigert werden. Aber Sie dürfen als Arbeitnehmerin freiwillig auf diesen Anspruch verzichten, wenn Ihnen der Arbeitgeber ein Angebot macht, dass Ihnen mehr zusagt. Üblich ist das aber eher nicht, vemute ich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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