Übertragung von BU aus dem Folgejahr ins lfd. Jahr (Nordrhein-Westfalen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es möglich im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes seine 5 Tage Jahresanspruch an Bildungsurlaub aus dem Folgejahr ins laufende Jahr vorzuverlegen?
Besten Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Name:
A. Seinen
Datum:
31.05.2019 16:13
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Übertragung von BU aus dem Folgejahr ins lfd. Jahr (Nordrhein-Westfalen)von A. Seinen