![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub trotz Kündigungsabsicht (Hessen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wenn ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, darf man ihn auch nehmen. Bildungsurlaub wird ja aufgrund eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses genommen - nicht wegen einer zukünftigen Tätigkeit. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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