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Antrag auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Guten Tag zusammen!
Ein Arbeitnehmer muß ja mindestens 6 Wochen vor Beginn einer Bildungsveranstaltung einen Antrag auf Freistellung stellen.
Gibt es da auch einen frühesten Zeitpunkt?! Z.B. stellt ein Arbeitnehmer jetzt einen Antrag für Juli 2004, muß der Arbeitgeber ja eine Rückmeldung innerhalb von 3 Wochen geben. Aber was ist wenn der AG noch nicht beurteilen kann ob er den AN freistellen kann oder nicht (z.B. wg.vorgeschriebener Mindestpersonalstärke)?!
Vielen Dank für eine Antwort!


Name:Mareike Heutmann
Datum:30.10.2003 11:07


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Antrag auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Mareike Heutmann (30.10.2003)
 Re: Antrag auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (30.10.2003)


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