![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub im Jahr des Rentenbeginns (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Renteneintritt wird im AwbG nicht gesondert behandelt. Ob es dazu eine Rechtsprechung gibt, wird ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt wissen. Die grundsätzliche Verweigerung eines Bildungsurlaubs im Jahr des Renteneintritts steht jedenfalls so nicht im Gesetz. Oft hilft es, seinen Bildungsurlaubsanspruch anzumelden, und einen schriftlichen Bescheid zu fordern. Dann legt sich der Arbeitgeber auf eine Begründung fest, die Sie - ggf. mit Hilfe des Betriebsrates oder eines Anwalts - prüfen können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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