![]() ![]() ![]() ![]() Re: Flugschein als Bildungsurlaub? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Veranstalter, in Ihrem die genannte Flugschule, muss nach dem Hamburger Bildungsurlaubsgesetz anerkannt worden sein. Fragen Sie dort einfach nach, die Anerkennung muss beantragt werden, daran werden sie sich erinnern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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