Re: 2 Mal Bildungsurlaub für die gleiche Ausbildung? (Nordrhein-Westfalen)
Sehr geehrter Herr Eul-Gombert,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Wird das von Ihnen beschriebe 10-Tage-Zusammenfassung /-Konstrukt überhaupt irgendwo erwähnt?
Wenn nicht, dann liegt die Entscheidung offebar komplett im Ermessensspielraum des Arbeitgebers, richtig?