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Re: Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme?

Die Regelung der Gleichwohl-Teilnahme muss innerhalb einer Woche nach Ablehnung durch den Arbeitgeber erfolgen! Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, am Bildungsurlaub teilzunehmen, ohne dass Ihnen der Arbeitgeber Arbeitsverweigerung vorwerfen kann. Er hat aber die Möglichkeit, Ihnen das Gehalt vorzuenthalten, denn die Teilnahme am Bildungsurlaub ist ja strittig. In einem Prozess ist dann zu klären, ob Ihr Antrag auf Bildungsurlaub zu recht oder zu unrecht vom Arbeitgeber abgelehnt wurde. Daraus ergibt sich dann, ob Sie Ihr Gehalt nachfordern können. Ausführlichere Informationen in unserem Info-Teil „Ihr Weg zum Bildungsurlaub“. Empfehlenswert ist bei diesem Vorgehen die Unterstützung des Betriebsrates, bzw. der Gewerkschaft.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:08.11.2003 17:31


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Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme? von manni (06.11.2003)
 Re: Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme? von Bernhard Eul-Gombert (08.11.2003)
  Re: Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme? von manni (10.11.2003)


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