![]() ![]() ![]() Zusammenfassung Bildungsurl. von 2019 zu 2020 (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hallo , ich besuche gerade eine Weiterbildung zum Meister in Teilzeit seit Sept.19. Zusätzlich muss ich 2020 den Ausbilderschein in einem weiteren Lehrgang (dann in Vollzeit) für 2 Wochen absolvieren. Meine Frage ist nun, ob ich den nicht genutzten Bildungsurlaub (1 Woche)aus 2019 für 2020 Zusammenfassen und für 2020 übernehmen kann ? So dass ich dann 2 Wochen Bildungsurlaub für den Lehrgang nutzen kann. Mein Arbeitgeber meinte, das es nicht gehen würde da ich aktuell keinen Vollzeit Lehrgang besuche und somit keine Freistellung statt finden kann - also auch kein Übertrag ins Jahr 2020 möglich wäre. Ist das so rechtens ? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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