![]() ![]() ![]() ![]() Re: Kürzung der Stundenzahl pro Tag erlaubt? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zu 1. Es gibt keine zeitlichen Vorgaben, wie lange eine Maßnahme mindestens dauern muss bzw. sollte. Dieses kann auch je nach Thematik variieren. Lediglich die Anzahl der Tage wird im Gesetz erwähnt. In der Regel sollte die Veranstaltung an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Innerhalb zusammenhängender Wochen kann die Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden, sofern bei der Veranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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