![]() ![]() ![]() ![]() Re: Anspruch (Rheinland-Pfalz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In Rheinland-Pfalz haben Sie nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit erstmals Anspruch auf Bildungsurlaub. Also in Ihrem Fall ab 2020. Damit erledigt sich leider Ihr Wunsch nach Bildungsurlaub im letzten Halbjahr 2019. Aber ab sofort dürfen Sie ;-) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|