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Übertrag BU-01 in 2002

Gegen Ende 2001 benatragte ich die Übernahme meines nicht genommen (und nicht beantragten!) BU (Bildungsurlaub) von 5 Tagen in das Jahr 2002. Dies wurde in einer e-mail von meinem Arbeitgeber positiv beschieden!
Mit Anfang 2002 erhielt ich erneut eine e-mail meines Arbeitgebers, wonach durch Gesetzesänderung (welche in 2002 greift..)ein von mir beantragter Übertrag des BU aus 2001 in das laufende Jahr 2002 nicht mehr rechtens wäre (..unter Berufung auf "nicht beantragter BU")!

Ich möchte dies aus zwei Gründen bezweifeln:
a) Die Übertragung meines BU 2001 nach
2002 wurde vom Arbeitgeber bestä-
tigt!

b) Wenn die Gesetztesänderung zum
01.01.2002 greift, kann sich dies,
meiner Meinung nach, doch frühes-
tens auf einen Übertrag von 2002
nach 2003 beziehen!

Lieg ich mit meiner Auslegung so falsch?
Es wäre von Vorteil wenn ich hierzu eine kompetente Auskunft erhielte!

Vielen Dank im Voraus für die Antworte/n





Name:J. Ringkloff
Datum:12.01.2002 18:18


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Übertrag BU-01 in 2002 von J. Ringkloff (12.01.2002)
 Re: Übertrag BU-01 in 2002 von ute Pippert (14.01.2002)


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