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Re: Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme?

Danke für die Antwort! Ich habe die 1-Wochen-Frist eingehalten, den Betriebsrat und die Gewerkschaft eingeschaltet. Evtl. lenkt der Arbeitgeber noch ein, denn m.E. kann die Bildungsmaßnahme "zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können".


Name:manni
Datum:10.11.2003 20:36


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Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme? von manni (06.11.2003)
 Re: Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme? von Bernhard Eul-Gombert (08.11.2003)
  Re: Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme? von manni (10.11.2003)


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