![]() ![]() ![]() ![]() Re: Urlaub vor und nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Arbeitgeber kann bei Urlaub wie bei Bildungsurlaub Einschränkungen geltend machen, damit nicht alle MitarbeiterInnen gleichzeitig abwesend sind. Das ändert natürlich nichts am grundsätzlichen Anspruch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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