Lieber Kollege,
Ihre Rechtsauffassung trifft absolut zu. §3 Abs 1 des AWBG regelt die Übertragbarkeit des BUs auf das Folgejahr. Die 10 Tage BU, die Sie dann in 2002 nehmen, sollten in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. laut BAG-Urteil vom 11.05.1993, 9AZR 126/89, DB 93, 1825, 1826.