![]() ![]() ![]() ![]() Re: Teilnahme am BU wegen Corona verweigert (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das klingt nach einer komplizierten Gemengelage. Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch - eine Verwaltungsvorschrift kann so etwas nicht aushebeln. Dann brauchen wir keine Parlamente mehr, die Gesetze beschließen. Allerdings kann ein Arbeitgeber zwingende betriebliche Gründe für eine Ablehnung geltend machen. Z.B., wenn Sie in dem Zeitraum unabkömmlich sind. In NRW sind berufliche Fortbildungen (und dazu gehört Bildungsurlaub) ausdrücklich nicht vom Lockdown betroffen. Ob der Arbeitgeber zu Recht betriebliche Gründe angibt, sollte von einem Juristen, einer Juristin in Kenntnis der Umstände beurteilt werden. Auch der Personalrat kann aus Erfahrung oft gut helfen. Falls es eine endgültige Ablehnung aus betrieblichen Gründen gibt, können Sie (in diesem Jahr!) die Übertragung Ihres 2020er Anspruchs verlangen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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