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Re: genehmigung im nachhinein? (Nordrhein-Westfale

Eine Abgeordnetenfahrt fällt unter "politische Bildung", damit ist der Anspruch nicht vom Beruf abhängig zu machen.
Nachträgliche Anerkennung?- Das Gesetz sagt nichts dazu, ich denke also, daß es sich um ein Entgegenkommen des Arbeitgebers handeln würde. Wenn sie z.B. jedes Jahr Bildungsurlaub genommen hätten (aber wie Sie fragen, scheint mir dies eher unwahrscheinlich), der AG also dran gewöhnt ist, könnten Sie ggf im Nachhinein eine Anerkennung erwirken- auf dem "Kulanzweg". VERSUCHEN Sie es auf jeden Fall!


Name:Ute Pippert
Datum:17.11.2003 13:14


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genehmigung im nachhinein? (Nordrhein-Westfalen) von Rüdiger (17.11.2003)
 Re: genehmigung im nachhinein? (Nordrhein-Westfale von Ute Pippert (17.11.2003)
 ergänzung (Nordrhein-Westfalen) von Rüdiger (17.11.2003)


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