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Re: Weiterbildung an IHK (Nordrhein-Westfalen)

Es wird kein Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitungen gewährt, da es sich hierbei nicht um eine Veranstaltung im Sinne des Gesetzes handelt.
Für was Bildungsurlaub genommen werden kann, ergibt sich aus §§ 1, 9 AWbG und dem § 3 WbG.
Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungsurlaub.de > Infos > AWgB / "Der Weg zum Bildungsurlaub"
und
http://www.text.masqt.nrw.de/bibliothek/gesetze/weiterbildung/weiterbildung_01.html


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:18.11.2003 17:43


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Weiterbildung an IHK (Nordrhein-Westfalen) von Christian Rohe (15.11.2003)
 Re: Weiterbildung an IHK (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (18.11.2003)
 Re: Weiterbildung an IHK (Nordrhein-Westfalen) von Christian Rohe (15.11.2003)


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