![]() ![]() ![]() ![]() Re: Fortbildung in Hessem (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zunächst eine Klarstellung: es ist unerheblich, wo Sie wohnen (zumindest für den Bildungsurlaub). Wichtig ist, wo sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Das Gesetz dieses Landes gilt für Sie. Nun können Sie das aber ja ignorieren, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen ja angeboten hat, das - vielleicht nicht anerkannte - Seminar gleichwohl in Ihrem Fall zu akzeptieren. Klären Sie mit ihm noch genau, welche Tage Sie für die Teilnahme an der Fortbildungs frei bekommen. Er wird wahrscheinlich auch eine Teilnahembescheinigung haben wollen - die kann das Institut Ihnen ja auch ausstellen - auch wenne es keine Bildungsurlaubsbescheinigung ist. Kurz gesagt: das Einverständnis des Arbeitgebers ersetzt für Sie die formale Bildungsurlaubsanerkennung des Seminars. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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