Re: EInarbeitung als Bildungsurlaub? (Baden-Württemberg)
Vielleicht hilft ja ein Blick ins Gesetz:
$3 (2) "Eine Freistellung wird nicht angerechnet, wenn die Weiterbildung der Einarbeitung auf bestimmte betriebliche Arbeitsplätze oder überwiegend betriebsinternen Erfordernissen dient."