![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub und Wochenendarbeit (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es gibt die Sichtweise, dass es Anspruch auf Bildungsurlaub nur für die passenden Arbeitstage gibt. Nur, wenn der Arbeitgeber Ihren Antrag bewilligt hat, besteht er ja offénbar nicht auf diesem Punkt. Wenn er den Bildungsurlaub nur teilweise genehmigt hat, müsste er das ja geäußert haben. Bei genehmigtem Bildungsurlaub muss ein Freizeitausgleich gewährt werden. Sonst ist es ja kein Bildungsurlaub, sondern privater Urlaub. Schauen Sie mal in Ihre Genehmigung für den Bildungsurlaub ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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