![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub bei berufsbegleitender Studium (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaub gibt es immer nur für Seminare, die den konkreten Bestimmungen des Gesetzes in Bezug auf Inhalte und Form entsprechen. Fragen Sie den Veranstalter, ob das Studium entsprechnede Blöcke enthält - und der Veranstalter nach dem AwbG anerkannt ist. Das ganze Studium werden Sie wegen des Umfangs allerdings nicht als Bildungsurlaub nehmen können. Wenn Ihr Arbeitgeber sich kulant zeigt und mit Ihnen eine über das Gesetz hinausgehende Vereinbarung trifft, prima für Sie. Aber das ist natürlich immer freiwillig ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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