![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub für Industriemeister (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In NRW wird nur der Veranstalter anerkannt - nie eine einzelne Veranstaltung. Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub genommen werden, müssen gleichwohl die Bedingungen des AwbG erfüllen - im Hinblick auf Inhalt und Form. Ein getrennter Prüfungstag erfüllt die Bedingungen nicht, ein viertägiges Seminar mit mind. 6 Ustd. am Tag und beruflicher Bildung passt auf den ersten Blick. Eine verbindliche Aussage dazu kann der Veranstalter selbst treffen, der kennt Inhalt und Form des Seminars. Unabhängig vom rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub darf ein Arbeitgeber eine großzügigere Regelung anwenden - das liegt aber allein in seiner Entscheidung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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