Hallo, ich möchte Anfang 2004 einen Englischkurs machen, der 10 Tage dauert. Die Übertragung der 5 Tage aus 2003 habe ich bereits beantragt. Im Herbst 2004 habe ich an 4 Tagen eine IHK - Prüfung. Ist diese Freistellung zur Prüfung gefährdet, wenn ich schon 10 Tage Bildungsurlaub genommen habe ?