![]() ![]() ![]() Dauer des Bildungsurlaubs bei Teilzeit (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich arbeite in Teilzeit an regulär 3 Tagen die Woche. Ich gehe davon aus, dass mein Anspruch auf Bildungsurlaub auch 3 Tage beträgt. Darf mein Kurs/Seminar auch 5 Tage dauern, von denen dann nur 3 als Bildungsurlaub genehemigt werden? Die restlichen Tage würden dann auf meine diensfreien Tage fallen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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