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Re: Bildungsurlaubsanspruch bei Kündigung!

Komplexer Sachverhalt!
1. mit dem Träger der WB klären, ob das Repetitorium anerkannter BU ist.
2. Anspruch aus 2001- falls sie diesen nicht noch in 2001 übertragen haben, ist erfutsch.
3. Ihre Kündigung- spilet für die Gewährung des BUs keine Rolle. Sie dürften dann nur beim neuen Arbeitgeber für 2002 keinen BU mehr bekommen. Anspruch auf BU entsteht nach 6 Minaten betriebszugehörigkeit, von Wegfall wegen Kündigung ist im Gesetz keine Rede.
mfg
Pp


Name:ute Pippert
Datum:14.01.2002 11:25


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Bildungsurlaubsanspruch bei Kündigung! von Ezra Pound (11.01.2002)
 Re: Bildungsurlaubsanspruch bei Kündigung! von ute Pippert (14.01.2002)
 Re: Bildungsurlaubsanspruch bei Kündigung! von Bernhard Eul-Gombert (14.01.2002)


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