Komplexer Sachverhalt!
1. mit dem Träger der WB klären, ob das Repetitorium anerkannter BU ist.
2. Anspruch aus 2001- falls sie diesen nicht noch in 2001 übertragen haben, ist erfutsch.
3. Ihre Kündigung- spilet für die Gewährung des BUs keine Rolle. Sie dürften dann nur beim neuen Arbeitgeber für 2002 keinen BU mehr bekommen. Anspruch auf BU entsteht nach 6 Minaten betriebszugehörigkeit, von Wegfall wegen Kündigung ist im Gesetz keine Rede.
mfg
Pp