![]() ![]() ![]() ![]() Re: Feiertag im Bildungsurlaub (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Sie vermuten darum richtig - an Feiertagen haben Sie eh schon frei - darauf können Sie natürlich keinen Bildungsurlaub mehr nehmen. Wenn Bildungsurlaubswochen einen Feiertag in Ihrem Bundesland enthalten, nehmen Sie an diesem Tag in Ihrer Freizeit teil. Ein Resttag Bildungsurlaubsanspruch bleibt dann übrig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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