![]() ![]() ![]() ![]() Re: Anspruch auf BU bei Berufsende im September | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tatsächlich weiß man oft zu Beginn des Jahres noch nicht, ob man bis Ende des Jahres beim gleichen Arbeitgeber ist. Die Regelung des Anspruchs ist darum einfach: Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf Bildungsurlaub ab dem ersten Tag des Jahres für dieses Jahr. Ausnahme: Wenn Sie bei einem Arbeitgeber bereits Bildungsurlaub genommen haben, können Sie beim Wechsel des Arbeitsplatzes nicht noch einmal Bildungsurlaub nehmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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