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Re: Anspruch auf Bildungsurlaub auch bei "Studium"?

Berufskollege sind, soweit ich weiß, keine staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung. Das ist aber Voraussetzung in NRW. Auch formal müssen Bildungsurlaube bestimmten Bedingungen genügen, sie sind i.d.R. kompakt an 3 oder 5 Tagen. (Allerdings können im Rahmen einer längeren Fortbildung Bildungsurlaube intergriert sein.)Prüfungsvorbereitungen sind, wie Sie richtig vermuten, kein Bildungsurlaub.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.01.2004 19:40


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Anspruch auf Bildungsurlaub auch bei "Studium"? von Andreas (12.01.2004)
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