![]() ![]() ![]() ![]() Re: Anspruch auf Bildungsurlaub auch bei "Studium"? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berufskollege sind, soweit ich weiß, keine staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung. Das ist aber Voraussetzung in NRW. Auch formal müssen Bildungsurlaube bestimmten Bedingungen genügen, sie sind i.d.R. kompakt an 3 oder 5 Tagen. (Allerdings können im Rahmen einer längeren Fortbildung Bildungsurlaube intergriert sein.)Prüfungsvorbereitungen sind, wie Sie richtig vermuten, kein Bildungsurlaub. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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