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Re: Bildungsurlalub für Sprachreise im Ausland (Nordrhein-Westfalen)

Für ArbeitnehmerInnen in NRW sind Auslandssprachreisen (außer in an NRW grenzenden Länder) nicht bildungsurlaubsfähig. Das Prinzip gegenseitiger Bildungsurlaubsanerkennungen praktiziert NRW nicht. Es gelten ausschließlich die nrw-eigenen Regeln.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:21.01.2004 18:45


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Bildungsurlalub für Sprachreise im Ausland (Nordrhein-Westfalen) von Anja Fraune (20.01.2004)
 Re: Bildungsurlalub für Sprachreise im Ausland (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (21.01.2004)


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