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Re: Zusammenfassung (Nordrhein-Westfalen)

Die Übertragung von Bildungurlaub ins nächste Jahr ist an die Zusammenfassung der Ansprüche gebunden, so wie ich es verstehe. Sie können demnach den Anspruch von 2002 mit 2003 kombinieren und 10 Tage nehmen. Wenn Sie aber 2003 nur 5 Tage genommen haben, haben sie die Zusammenfassung nicht genutzt. Der Anspruch für 2002 ist damit verfallen. Den Anspruch für 2003 haben Sie genommen, und können ihn für 2004 nicht noch einmal nehmen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:12.02.2004 11:46


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Zusammenfassung (Nordrhein-Westfalen) von Marion (11.02.2004)
 Re: Zusammenfassung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (12.02.2004)


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